Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der FastViewer GmbH

1 Allgemeines

1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen oder etwaige Ergänzungen und Erweiterungen. Die Lieferung erfolgt zu den Produkten beilie-genden Bedingungen der FastViewer GmbH. Alle Produktnamen und Logos sind Eigentum der Fast-Viewer GmbH. Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten Pro-dukten abweichen.

1.2 Abweichungen von diesen AGB und ergänzende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung und der Textform (z.B. per E-Mail). Gleiches gilt für eine Aufhebung des Er-fordernisses der Textform.

1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte und unsere Produktbeschreibungen sind freibleibend – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

1.4 Der Vertrag wird durch den Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail), durch Download oder stillschweigend durch die Lieferung des bestellten Produktes geschlossen.

1.5 § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.

2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Währung in Preislisten und sonstigen Werbemedien ist Euro. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (USt.) in der jeweils gesetzlichen Höhe.

2.2 Die Produktpreise entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste.

2.3 Bei Lieferung gegen Rechnung ist diese fällig ohne Abzug, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

2.4 Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die FastViewer GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

3 Eigentumsvorbehalt und Abtretung

3.1 Die FastViewer GmbH behält sich das Eigentum und alle Nutzungsrechte an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen vor. Die FastViewer GmbH ist insbesondere berechtigt, falls vom Vertrag z. B. wegen Zahlungsverzuges des Bestellers zurückgetreten wird, die weitere Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien, oder falls eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen.

3.2 Sämtliche an den Besteller gelieferten Gegenstände bleiben solange Eigentum der FastViewer GmbH, bis die gesamten – auch künftige oder bedingte – Haupt- und Nebenforderungen aus den vertragsgemäßen Lieferungen vom Besteller beglichen wurden.

3.3 Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der FastViewer GmbH nach-kommt, ist er ermächtigt, die an die FastViewer GmbH abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Besteller wird die FastViewer GmbH auf Verlangen jederzeit über den Stand der abgetretenen Forderungen informieren.

4 Ansprüche des Kunden bei Mängeln

4.1 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels setzen unverzügliche Untersuchung und unverzügliche Rüge des Mangels nach Ablieferung – spätestens binnen zwei Wochen – im Fall erkennbaren Mangels, bei nicht erkennbarem Mangel ab Entdeckung binnen zwei Wochen voraus.

4.2 Eine Mängelrüge soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels beinhalten. Der Kunde wird der FastViewer GmbH auf Anforderung soweit möglich und zumutbar Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die die FastViewer GmbH zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt.

4.3 Der Kunde gibt der FastViewer GmbH Gelegenheit Mängelrügen zu überprüfen. Stellt sich die Mängelrüge als unbegründet heraus, ersetzt der Kunde der FastViewer GmbH den für die Über-prüfung entstehenden Aufwand, es sei denn, er hat die unbegründete Rüge nicht zu vertreten.

4.4 Bei einem kaufvertraglichen Mangel ist die FastViewer GmbH verpflichtet, nach Wahl von der FastViewer GmbH den Mangel zu beseitigen oder neu zu liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern oder – bei einem nicht nur unerheblichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz gemäß Ziff. 7 verlangen.

4.5 Bei Standard-Software, die von Dritten hergestellt und bei der im Angebot auf diesen Umstand hingewiesen worden ist, wird der Kunde eventuelle Ansprüche wegen Mängeln zunächst gegenüber dem Hersteller der betroffenen Software geltend machen. Nur falls solche Ansprüche gegen den Hersteller aufgrund von Umständen unerfüllt bleiben, die nicht im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, darf der Kunde gegenüber der FastViewer GmbH Mängelansprüche geltend machen.

4.6 Mängelansprüche bei Software bestehen nur, sofern der Kunde alle von der FastViewer GmbH bereitgestellten Softwarekorrekturen installiert hat und die Software innerhalb der vertraglich verein-barten Umgebung gemäß der Leistungsbeschreibung verwendet.

4.7 Mängelansprüche kann der Kunde nicht abtreten.

5 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter:

https://fastviewer.com/de/datenschutzhinweis/.

6 Verschiedenes

6.1 Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

6.2 Mehrfach übermittelte Bestellungen via E-Mail, Telefon, Fax, Briefpost oder ähnlichem – aus welchem Grund auch immer – sind deutlich als solche zu kennzeichnen, da andernfalls diese nochmals ausgeführt werden. In solchen Fällen trägt der Besteller die evtl. anfallenden Kosten der Mehrfach-lieferung.

7 Haftungsbeschränkung

7.1 Wir haften entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Ferner haften wir in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden. Verletzen wir im Übrigen mit höchstens einfacher Fahrlässigkeit eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, oder eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, so ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt die jeweilige Vergütung des jeweiligen Einzelvertrages als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden, bei Dauerschuldverhältnissen die jährliche Vergütung.

7.3 Außer in Fällen von Vorsatz ist die Haftung von FastViewer für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

7.4 Soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen von Ziff. 7.1 ausgeschlossen oder be-schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen.

7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen un-berührt.

8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Die FastViewer GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und ohne eventuelle Verweisungen auf andere Rechtsordnungen.

9 Salvatorische Klausel

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages jetzt oder später ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien ursprünglich gewollt haben.

10 Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Für Kauf-Lizenzen die Regelungen des FastViewer Endbenutzer-Lizenzvertrags (Kauf), die Sie hier  einsehen können;
  • für Miet-Lizenzen die Regelungen des FastViewer Endbenutzer-Lizenzvertrags (Miete), die Sie hier  einsehen können; und
  • für Support- und Wartungsleistungen die Regelungen des Softwarepflege- und Wartungsvertrages, die Sie hier  einsehen können.

Im Falle eventueller Widersprüche gehen die spezielleren Bestimmungen des jeweils einschlägigen Endbenutzer-Lizenzvertrags bzw. des Update- und Supportvertrages den allgemeinen Regelungen in diesen AGB vor.

Stand: Mai 2021